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Online Casino & Sportwetten: so entscheiden die Gerichte

OLG Düsseldorf

Unsere Kanzlei hat vor dem OLG Düsseldorf im November ein Urteil in einem Verfahren gegen Tipico erwirkt, in welchen die jährige Verjährungsfrist erstmals explizit bestätigt wurde (Az. I U 57/23). Im Zivilrecht gibt es zwei Verjährungsfristen in die Vergangenheit: entweder 3 oder 10 Jahre. Eine jährige Verjährungsfrist von Ansprüchen gilt in der Regel nur, wenn der Beklagte gegen ein Straf- oder Schutzgesetz verstoßen hat. Die Casino Anwälte haben mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass die Gerichte die 3-jährige Verjährung annehmen - somit wären Rückforderungen kaum mehr möglich. Bislang haben alle OLG die jährige Verjährung einfach angenommen, ohne sich näher zu diesem Umstand zu äußern. Dies hat vor den Landgerichten teilweise zu kontroverseren Entscheidungen geführt. Das OLG Düsseldorf hat die jährige Verjährung nun erstmals explizit bestätigt. Von dieser Entscheidung werden alle Online Casino und Sportwetten Verfahren profitieren.

OLG Nürnberg

Vor dem OLG Nürnberg hat unsere Kanzlei im September einen positiven Hinweisbeschluss erwirkt (Az. 14 U /23). Durch Hinweisbeschlüsse können Oberlandesgerichte andeuten, wie sie in einer Sache zu entscheiden gedenken. Damit soll vermieden werden, dass eine Partei die Veröffentlichung von richterlichen Standpunkten durch Rücknahmen von Berufungen verhindert. Denn wenn die Berufung zurückgenommen und folglich kein Urteil gesprochen wird, ist die Rechtsauffassung des Gerichts durch den Hinweisbeschluss dann trotzdem veröffentlicht - und trägt so weiter zur Etablierung der Rechtsprechung bei. Es ist sehr unüblich, dass ein Urteil anders ausfällt als in einem Hinweisbeschluss angedeutet.

Auch die Entscheidung des OLG Nürnberg war für das Thema Verjährung von Casino Ansprüchen von Bedeutung, diesmal allerdings in die Zukunft. Nach dem BGB müssen Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis durchgesetzt, d.h. vor Gericht gebracht werden. Die Casino Anwälte haben dabei ein Argument konstruiert, wonach diese dreijährige Verjährungsfrist schon ab der letzten Transaktion zu laufen beginnt. Wenn Sie also zum Beispiel im Jahr die letzte Einzahlung getätigt haben, hätten Sie nach dieser Auffassung bis Ende klagen müssen - Ihre Ansprüche wären also mittlerweile verjährt.

Dieser Auffassung hat das OLG Nürnberg einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass die dreijährige Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der individuellen Kenntnis über die Illegalität zu laufen beginnt. Also erst dann, wenn ein Online Casino oder Sportwetten Kunde von der Illegalität erfährt, hat er 3 Jahre Zeit, um die Verluste der letzten 10 Jahre zurückzufordern.

Diese Entscheidung birgt aber auch ein Risiko: denn irgendwann werden die Gerichte einen Zeitpunkt festlegen, ab welchem man von der Illegalität hätte wissen müssen. Im Falle einer strengen Entscheidung könnte dieser Zeitpunkt auch im Jahr liegen - und dann wären ab dem Jahr keine Rückforderungen mehr möglich.

Hier finden Sie beispielhaft ein paar Auszüge aus den Entscheidungen der OLG in Frankfurt und München:

OLG Frankfurt

In einem Beschluss vom Mai hat sich mit dem OLG Frankfurt erstmals ein Obergericht zu einer Online Casino Klage geäußert und zugunsten des Klägers entschieden (Az. 19 U /21). In seinem Beschluss stellte das Gericht fest, dass die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund geleistet wurden, also der Vertrag zwischen Spieler und Casino gemäß § BGB nichtig war und in der Folge die Verluste i.H.v. € nach §  Abs. 1 BGB zurückzuzahlen sind.

Das Gericht stellte sich der Auffassung das Casinos entgegen, dass sich der Spieler seinen Anspruch auf Rückzahlung durch eigenes strafbares Handeln vereitelt hat. Das Casino hatte argumentiert, dass ein Rückzahlungsanspruch jedenfalls deshalb nicht in Frage kommt, wenn sich der Spieler selbst wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel nach §  StGB strafbar gemacht hat. Für eine Strafbarkeit bedarf es aber des vorsätzlichen Handelns, also der Kenntnis, dass es sich tatsächlich um illegales Glücksspiel handelte. Und hierzu hatte das Casinos nach Auffassung des Gerichts "nichts Durchgreifendes" vorgetragen. Von einem Verbraucher könne nicht verlangt werden, dass er die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages kennt und richtig juristisch einordnet. Der Vortrag des Casinos sei deshalb "widersprüchlich und daher unbeachtlich": einerseits behauptet das Casino, dass die Rechtslage undurchsichtig und kompliziert gewesen sei, andererseits, dass der Spieler mit einer einfachen Internet Recherche sich über die Legalität oder Illegalität hätte informieren können. Hier tut es auch nichts zur Sache, dass der Spieler die AGB des Casinos - worin enthalten war, dass sich das Angebot nur an Spieler in Schleswig-Holstein richte - einfach "weggeklickt" habe.

OLG München

Im September hat mit dem OLG München ein weiteres Obergericht zugunsten des Spielers entschieden und das Online Casino zur Rückzahlung der Verluste i.H.v. € verurteilt (Az. 18 U /22). Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass das Angebot des Online Casinos in Deutschland illegal war und die strengen deutschen Gesetze voll im Einklang mit den europäischen Vorschriften sind.

Das Casino hat - in einem widersprüchlichen Vortrag - vorgetragen, dass sich jedenfalls auch der Spieler durch das Spielen strafbar gemacht habe (§  StGB; Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel) und folglich auch keinen Anspruch auf Rückzahlung hat. Den Beweis, dass der Spieler von der Illegalität wusste, blieb das Online Casino allerdings schuldig. Die Münchner Richter führten hierzu außerdem aus, dass selbst die Kenntnis von der Illegalität nicht zum Erlischen des Anspruchs führen würde, weil in diesem Fall die zu schützende Partei (=der Spieler) gegenüber dem Casino unangemessen benachteiligt wäre. Mit anderen Worten soll der Leidtragende des Rechtsbruchs nicht die schwächere Partei, also der Spieler, sondern das Casino sein. Der Glücksspielstaatsvertrag ziele ja gerade drauf "Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen". Es ist allerdings fraglich, ob sich diese Rechtsauffassung letztlich durchsetzen wird.

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Aktuelle Urteile zu Sportwetten

Sportwetten Klagen haben mittlerweile Erfolgsaussichten von fast %! Das war nicht immer so: denn die Lage war lange komplizierter und schwieriger als bei reinen Casino Klagen. Dies lag vor allem an der negativen Entscheidung des OLG Frankfurt vom Januar Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) und weiterer Oberlandesgerichte (OLG) ist diese Entscheidung aber längst überholt.

Zur BGH Entscheidung gehen wir ausführlich in unserem Artikel ein, hier folgt ein Auszug über die bisherige Rechtsprechung vor Oberlandesgerichten:

OLG Frankfurt - negativ

Nach anfänglichen Erfolgen wie z.B. vor dem LG Dresden, haben Sportwetten Rückforderungen im Januar vor dem OLG Frankfurt einen Dämpfer erfahren: in einem Hinweisbeschluss deutete das Gericht an, dass es die Klage auf Rückzahlung von knapp über € gegen Tipico zurückzuweisen will - und hat dem Kläger entsprechend empfohlen die Klage zurückzunehmen. Durch Hinweisbeschlüsse können Gerichte ankündigen, wie sie in einer Rechtsfrage zu entscheiden gedenken. Auch wenn von ihnen nicht die gleiche Rechtskraft wie von Urteilen ausgeht, sind sie in der gerichtlichen Praxis Urteilen aber de facto gleichzusetzen. Das OLG Frankfurt war der Auffassung, dass ein Rückzahlungsanspruch entfällt, weil die Erteilung der Lizenz - um welche sich Tipico beworben hatte - von Behörden und Gerichten in unionsrechtswidriger Weise verschleppt worden ist, Tipico also eigentlich diese Lizenz hätte erhalten müssen. Anders als bei Online Casinos, welche bis ohne Ausnahme verboten waren, können sich Wettanbieter seit um eine offizielle Sportwetten-Lizenz bewerben. Allerdings hat bis Oktober kein Wettanbieter eine gültige Lizenz gehabt. Trotz der negativen Entscheidung bestand wegen verschiedener Verfahrensfehler Grund für Optimismus, welcher sich im Mai und Juni bezahlt gemacht hat.

OLG Dresden - positiv

Die Entscheidung des OLG Dresden vom Mai kann gewissermaßen als Wendepunkt in der Sportwetten Rechtsprechung gesehen werden. Zunächst wurde die Klage gegen die österreichische Betreibergesellschaft Betkick auf Rückzahlung von € vom LG Görlitz abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte der Kläger vor dem OLG Dresden Berufung eingelegt und schließlich Recht bekommen. Das OLG Dresden konnte beim Status von Sportwetten keinerlei "rechtlichen Schwebezustand" erkennen und verwies nüchtern auf die sehr eindeutigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags. Demnach verlange das Betreiben von Sportwetten "zwingend die Erteilung einer Konzession durch die zuständige Verwaltungsbehörde". Liegt diese nicht vor, "besteht das grundsätzliche Verbot fort". Keine Konzession, keine Legalität - diese Auffassung ist nur konsequent und dürfte sich in der weiteren Rechtsprechung auch so durchsetzen. Dem verzweifelten Argument der Betreiber-Anwälte, wonach das deutsche Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU verstößt, schob das OLG Dresden ebenfalls einen Riegel vor. Das deutsche Online Casino und Sportwetten Verbot war nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGH europarechtskonform, verhältnismäßig und geeignet.

OLG Bamberg - positiv

In einem Verfahren gegen Tipico auf Rückzahlung von € Sportwetten Verlusten (Az. 12 U 12/23) war der Kläger vor dem LG Würzburg zunächst erfolgreich. Gegen dieses Urteil hat Tipico Berufung eingelegt und schließlich vor dem OLG Bamberg im Juni eine peinliche Niederlage kassiert - und damit wohl auch die Tür zu flächendeckender erfolgreichen Sportwetten Rückforderungen aufgestoßen. Für das OLG Bamberg bestand dabei auch keinerlei Zweifel, dass die Legalität eine tatsächliche und nicht bloß theoretische Konzession voraussetzt und daher ein Rückzahlungsanspruch besteht. Dass die Erteilung der Lizenz an Tipico wegen angeblichen Behördenfehlern so lange gedauert hat, rechtfertigt dem Gericht zufolge nicht "die bewusste und gewollte Negierung eines unverändert bestehenden Verbots" - nur weil etwas theoretisch legal sein müsste, ist es deswegen noch lange nicht legal. Sehr deutlich äußerte sich das Gericht zum grundsätzlichen gesetzlichen Verbot von Online Glücksspiel: demnach bergen "Online-Glücksspiele anders geartete und größere Gefahren des Auftretens krimineller Verhaltensweisen wie der betrügerischen Manipulation und der Geldwäsche".

Negative Urteile

Neben den zahlreichen positiven Urteilen, hat es bei Online Casino Klagen auch klageabweisende Urteile gegeben. So haben - allesamt im Jahr - das LG München, das LG Bonn und das LG Wuppertal zugunsten des Casinos entschieden. Nach Auffassung des LG Bonn (Az. 5 S 70/21), war der Anspruch des Spielers deshalb verwirkt, weil er selbst an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen habe. Das LG München (Az. 8 O /20) erkannte zwar an, dass das Online Casino keine gültige Lizenz besaß und der Vertrag zwischen Casino und Spieler entsprechend nichtig war. Allerdings verneinte es den Anspruch auf Rückzahlung deshalb, weil es der Auffassung war, dass der Spieler von der Illegalität hätte wissen müssen, beziehungsweise sich dieser Information leichtfertig verschlossen hat. Diese Entscheidungen sind aber mittlerweile von den jeweiligen Oberlandesgerichten "kassiert" worden.

Bislang sind Klagen also hauptsächlich wegen dem Aspekt der Kenntnis gescheitert. Die betroffenen Gerichte haben die Ansicht vertreten, dass ein Wissen um die Illegalität Rückforderungsansprüche verwirkt. Aber auch hierzu haben sich die Oberlandesgerichte umfassend geäußert und die vorherigen Entscheidungen revidiert. Das OLG München argumentierte, dass die Kenntnis um die Illegalität nicht zum Ausschluss der Rückforderung führen darf, weil dadurch der Rechtsbrecher (=das Casino) bevorteilt werden würde.

Risiken & Hindernisse

Trotz der sehr guten Klageaussichten und so deutlich positiven Entscheidungen ist ein Risiko der Klageabweisung immer vorhanden. Gerichte sind bei der Beurteilung von Sachverhalten grundsätzlich frei und können Fälle anders beurteilen, allen Trends und guten Argumenten zum Trotz. Hundertprozentige Sicherheit wird es vor Gericht daher nie geben. Das sollte man berücksichtigen, wenn man eine Selbstzahlung in Betracht zieht.

Neben dem (geringen) Risiko der Klageabweisung, stehen bei manchen Casinos derzeit einige praktische Hindernisse einer erfolgreichen Rückerstattung entgegen. So gibt es teilweise Probleme bei der Zustellung der Klage und der Durchsetzung der Ansprüche. Die Zustellung eines offiziellen Dokuments gestaltet sich nicht nur auf Curaçao, sondern auch auf Zypern und Malta als teilweise schwierig. So kann nicht immer sichergestellt und nachgewiesen werden, ob die Klage auch tatsächlich zugestellt wurde. Auch weigern sich teilweise einige Casinos, das Geld nach einem Urteil auch tatsächlich auszuzahlen. In diesem Fall erhält man zwar sein Recht, nicht aber sein Geld. Die Risikobewertung kann nur anhand einzelner Casinos und nicht pauschal vorgenommen werden. In einigen Fällen empfiehlt sich derzeit ein Abwarten - regelmäßig kommen neue Anbieter auf die Liste der beklagbaren Casinos.

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Источник: thisisnl.nl